Schulrechtliche Regelungen
Die Vorgaben zur schulischen Förderung und zum Ausgleich von Nachteilen für Kinder/Jugendliche mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da die Bildungspolitik und deren Ausgestaltung vorrangig Ländersache ist. Alle Regelungen dazu basieren jedoch auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz.
Informieren Sie sich über geltende Bestimmungen
Mit der Einschulung zeigen sich oftmals schon die ersten Probleme, und es ist schwer einzuordnen, was die Ursache für die Probleme ist.Hier ist es wichtig, mit den Lehrkräften im engen Austausch zu stehen, um gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die richtigen Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden.
Schulrechtlich wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die helfen sollen, den Schüler durch einen Nachteilsausgleich zu unterstützen, damit sich die schulischen Fertigkeiten gut entwickeln können.
Gerne beraten wir Sie zu der für Mecklenburg-Vorpommern gültigen aktuellen Verwaltungsvorschrift.